Berufsordnung, Interessenkonflikte, Schweigepflicht


In unserer Beratung sind wir immer ausschließlich und vollständig den Interessen unserer Mandantin /unseres Mandanten verpflichtet. Aus diesem Grund prüfen wir sehr sorgfältig, ob eine Kollision mit anderen Mandaten vorliegt.
Dazu gehört auch, dass wir - außer im Falle der Mediation – im Rahmen desselben Erbfalles immer nur einen Erben beraten, auch wenn aktuell keine Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft er-kennbar sind.
Wir sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was uns im Rahmen der Mandatsausübung zur Kenntnis gelangt, und es steht uns als Anwälten das Privileg des Zeugnisverweigerungsrechts gegen-über Behörden und Gerichten zu.
Als Rechtsanwälte unterliegen wir berufsrechtlichen Regelungen. Dazu gehören insbesondere

  • die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
  • die Fachanwaltsordnung (FAO), soweit wir die Bezeichnung als Fachanwalt führen
  • die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
  • das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Diese Regelungen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer unter www.brak.de