Unsere Kompetenz
Wir haben uns darauf spezialisiert, Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten und in Fragen der lebzeitigen Regelung Ihrer Vermögensnachfolge zu beraten. Und weil wir Sie bestmöglich beraten wollen, sind wir ausschließlich in diesem Bereich tätig. Angrenzende Fachgebiete wie das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, das Gesellschaftsrecht sowie Fragen aus dem allgemeinen Zivilrecht werden im Zusammenhang mit erbrechtlichen Sachverhalten aber selbstverständlich auch abgedeckt.
Um Ihre Interessen durchzusetzen, streiten wir für Sie vor Gericht dort, wo sich dies als notwendig erweist. Oftmals ist der Erfolg aber das Ergebnis von klug geführten Verhandlungen. Streitvermeidung lohnt sich in der Regel für alle Beteiligten.
Streitvermeidung bei der nachfolgenden Generation und steuerliche Optimierung sind ganz wesentliche Aspekte, welche Sie schon vorbeugend zum Anlass nehmen sollten, Ihre Vermögensnachfolge aktiv zu regeln und es nicht bei der gesetzlichen Erbfolge zu belassen. Eine besondere Herausforderung stellt in diesem Zusammenhang die sog. Patchwork-Familie dar.
Die Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge wünschen sich in den meisten Fällen aber auch kinderlose Ehegatten, um auszuschließen, dass die Geschwister des verstorbenen Ehegatten unbeabsichtigt in einer Erbengemeinschaft mit am Tisch sitzen.