Vermögensnachfolge muss sorgfältig geplant werden

Spätestens wenn man an die Rente denkt, sollte mit der Vermögensnachfolgeplanung begonnen werden:

Die EU hat in einer Studie herausgefunden, dass 10 % aller Unternehmenskonkurse durch falsche Testamentsgestaltungen hervorgerufen werden. Dies verwundert nicht. Schon die Erbauseinandersetzung kann zur Aufdeckung stiller Reserven zwingen, die dann plötzlich zu versteuern sind, eine Last, die viele Betriebe nicht verkraften.

Aus gutem Grunde wird statistisch das Immobilienvermögen bei Personen, die älter als 58 Jahre sind, immer kleiner: 
Hinterlässt ein Erblasser eine Ehefrau und zwei Kinder und vererbt ein Immobilienvermögen, bestehend aus einem Einfamilienhaus und einem Mehrfamilienhaus im Steuerwert von insgesamt 1.500.000,-- €, so muss bei gesetzlicher Erbfolge jedes Kind ca. 18.700,-- € Erbschaftsteuer bezahlen.

Hat der Erblasser noch Wertpapiere im Wert von 500.000,-- €, so beträgt die Erbschaftsteuer für jedes Kind schon 44.250,-- €.

Ist der Erblasser Witwer und bedenkt seine Lebensgefährtin neben seinen Kinder zu 1/3, so zahlen die Kinder jeweils 69.250,-- € und die Lebensgefährtin 231.513,33 € Erbschaftsteuern, insgesamt also eine Steuerlast von 370.013,33 €.

Bei rechtzeitiger Planung wären diese Steuerzahlungen weitgehend vermeidbar.

Vielfältige testamentarische und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen den Weg zu einer möglichst vollständigen Übertragung des Vermögens an die nachfolgende Generation bei Sicherung der Lebensgrundlagen des Übergebers.

Wohl jeder Vermögensübergeber möchte, dass seine Vorstellungen nach seinem Tod oder nach der Vermögensübergabe weitestgehend verwirklicht werden. Sehr oft scheitert dies daran, dass die Vermögensnachfolger oder Erben in Streit geraten, eine Anordnung missverstehen oder ganz andere Planungen haben, als sich dies der Erblasser vorgestellt hat.

Diese Gefahren lassen sich mit dem Konzept der "integrativen Vermögensnachfolge" minimieren: der Erblasser und alle möglichen Erben und Pflichtteilsberechtigten, eventuell auch der Betriebsnachfolger  erarbeiten gemeinsam eine allen Interessen gerecht werdende und tragfähige Nachfolgeregelung. Dieser Prozess wird durch einen in Mediation erfahrenen Rechtsanwalt begleitet, der auch die erforderliche rechtliche Beratung übernehmen kann und den Übergabevertrag, das Testament und alle sonstigen Dokumente entwirft.

Der Gesetzgeber denkt über eine Erhöhung der Erbschaftssteuern nach. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über die Verfassungsmäßigkeit der Begünstigung von Immobilien- und Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer entscheiden und die derzeitige Regelung für verfassungswidrig erklärt. In Kürze wird es neue gesetzliche Regelungen zur Erbschaftsteuer geben. Wer noch versuchen will, nach der bisherigen – vermutlich in vielen Beeichen günstigeren – Regelung eine Vermögensnachfolge zu gestalten, sollte sich beeilen.

Es kann sich daher lohnen, jetzt die Vermögensnachfolge zu beginnen und Vermögenswerte zu übertragen!

Gerne bin ich Ihnen bei der Planung und Durchführung behilflich.

 

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