Ein umfangreiches erstes Beratungsgespräch biete ich pauschal für € 200,-- zzgl. Mehrwertsteuer an.
Hierfür erhalten Sie eine Analyse der Ausgangssituation, ein Aufzeigen aller relevanter rechtlicher Probleme sowie konkrete Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Auf dieser Grundlage sollten Sie über Ihre weitere Vorgehensweise und darüber entscheiden können, welche weiteren Schritte Sie selber ohne weitere anwaltliche Hilfe unternehmen können und ob und wofür Sie weitere anwaltliche Hilfe benötigen. Über die möglichen weiteren Kosten und das Risiko werde ich Sie informieren.
Selbstverständlich kann ich Sie auch gegenüber Dritten vertreten, Ansprüche geltend machen oder abwehren, ein Testament entwerfen, den Nachlass ermitteln, Sie in einem Klage- oder Erbscheinsverfahren vertreten etc. .
Meine Vergütung für diese weitere Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Danach bestimmt sich die Vergütung nach dem Wert des Gegenstandes meiner Tätigkeit, beispielsweise dem Wert des Nachlasses oder Ihrer vermutlichen Pflichtteilsansprüche.
Möglich ist auch die Vereinbarung einer Vergütung auf der Basis eines Stundensatzes. Sprechen sie mich hierzu an.