Auswirkungen der Umstellung auf den
Euro auf letzwillige Verfügungen
Nach dem Grundsatz der Vertragskontinuität
sind letztwillige Verfügungen durch die Einführung des Euro nicht betroffen.
Bestimmungen, die auf DM lauten, gelten nach dem 1.1.1999 als Bestimmungen auf
den Euro.
Rentenvermächtnisse, die auf DM lauten,
werden ab 1.1.2002 umgerechnet und in Euro erfüllt.
In der Übergangszeit, also vom 1.1.1999 bis
zum 31.12.2001, konnten Geldvermächtnisse, die auf DM lauteten, sowohl in DM,
als auch in Euro erfüllt werden.
Diskont- und Lombardsatz sowie die
Leitzinsen der Deutschen Bundesbank fallen mit Einführung des Euro weg.
Regelungen, die daran anknüpfen, sollten so ersetzt werden, dass dieser
Referenzzinssatz durch denjenigen europäischen Zinssatz ersetzt wird, die ihm
am nächsten kommt.