Knapp 500 Paragraphen, die es in sich haben:
Hätten Sie gedacht, dass es sich lohnen kann, eine Erbschaft auszuschlagen?
Der Erblasser hinterlässt seine
Ehefrau und zwei Kinder. Sein Vermögen beträgt € 1.000.000,--. Als er und seine
Frau geheiratet hatten, hatten beide kein Vermögen. Die Ehefrau hat sich
ausschließlich um die Kinder gekümmert und kein eigenes Vermögen erworben.
Liegt kein Testament vor, so tritt gesetzliche Erbfolge ein: die Ehefrau dann erbt
1/2, also € 500.000,--.
Schlägt die Ehefrau die Erbschaft aus und verlangt den Zugewinnausgleich sowie
ihren Pflichtteil, so erhält sie € 500.000,-- als Zugewinnausgleich gem. § 1371
Abs. II BGB und weitere € 62.500,-- als sogenannten kleinen Pflichtteil,
insgesamt also € 562.500,--!
Kompetenter Rat zahlt sich aus.
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