Erben ohne Streit

Immer wieder stelle ich fest, daß Erbauseinandersetzungen sehr emotional geführt werden und eine gerichtliche Entscheidung nicht nur besonders teuer ist, sondern auch keinen Frieden zwischen den Erben schafft. Besonders das Verhältnis zwischen Geschwistern oder Kindern und Eltern ist durch eine Erbauseinandersetzung oft für Jahre oder Jahrzehnte belastet. Selbst in der zweiten Generation wirkt ein solcher Streit manchmal fort.

Dieses unbefriedigende Ergebnis war für mich Anlass, über andere Formen der Erbauseinandersetzung nachzudenken.

Ich habe mich daher zum Mediator weiterbilden lassen und möchte meine juristische Kompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts mit den speziellen Techniken der Mediation verbinden.

Was ist Mediation?
Der Begriff bedeutet „Vermittlung" und bezeichnet damit anders als eine streitige Konfliktlösung, wie sie durch Gerichte und Schiedsverfahren als „Entweder-Oder-Lösung" durch Dritte als Richter erfolgt, eine einvernehmliche Konfliktlösung durch das Zusammenführen der verschiedenen Parteien durch den Vermittler, den Mediator. Ziel ist eine Vereinbarung zwischen den Erben über die Erbauseinandersetzung, die die Belange und Wünsche aller Beteiligter einbezieht. Dabei finden die Erben selber durch die Hilfe des Mediators eine sachgerechte und tragfähige Lösung.

Die Technik der Mediation ist in den letzten Jahren insbesondere in den USA entwickelt worden und wird auf dem Gebiet des Familienrechts als Scheidungsmediation angewendet. Die Ehepartner finden mit Hilfe des Mediators eine Lösung für die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinnverteilung, Sorgerecht und Kindesumgang etc. Diese Vereinbarung ist dann Grundlage des gerichtlichen Scheidungsausspruches. Das Verfahren ist nunmehr auch bei der Änderung des Familienrechts berücksichtigt worden.

Für welche Fälle ist Mediation geeignet?
Immer dann, wenn die Erben bereit sind, sich zusammen zu setzen, aber keinen Weg finden, sich zu einigen, kann Mediation eine Methode sein, schnell und kostengünstig zu einer Einigung zu kommen. Entscheidend ist der Wille der Erben, an einer Lösung mitzuwirken und für einander offen zu sein.

Was tut der Mediator?
Er ist neutraler Dritter und versucht ganz unparteiisch, jedem Beteiligten Raum zu geben, seine Interessen und Wünsche einzubringen. Auch alle unausgesprochenen Konflikte – etwa aus der Vergangenheit – können Thema der Diskussion werden, wenn dies zu einer gerechten und tragfähigen Lösung beiträgt. Dabei wendet der Mediator verschiedene Gesprächs- und Moderationstechniken an.

Was kann der Mediator nicht?
Er kann nicht für das Finden einer Lösung garantieren. Er ist kein Therapeut.

Anders als bei einer Scheidungsmediation umfaßt die Erbmediation eine umfassende rechtliche Beratung über alle anstehenden rechtlichen Fragen der Erbauseinandersetzung. Diese rechtliche Beratung ist aber neutral. Das bedeutet, daß auch über für einzelne Beteiligte möglicherweise nachteilige – für andere entsprechend vorteilhafte - Fragen eine Aufklärung erfolgt. Sollte die Mediation scheitern, steht der Mediator aber für eine weitere Vertretung eines Beteiligten und auch als Zeuge für oder gegen einen Beteiligten nicht zur Verfügung.

Die Kosten einer Erbmediation sind im Vergleich zu einer streitigen Erbauseinandersetzung gering.

Wenn Sie eine Erbauseinandersetzung oder eine Vermögensnachfolgeplanung friedlich mit den Mitteln der Mediation führen wollen, so sprechen Sie mich an und teilen mir gleich mit, das Sie eine Mediation planen, damit ich von Anfang an meine Neutralität und Unabhängigkeit wahren kann.

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