Erben ohne Streit
Immer wieder stelle ich fest, daß
Erbauseinandersetzungen sehr emotional geführt werden und eine gerichtliche
Entscheidung nicht nur besonders teuer ist, sondern auch keinen Frieden
zwischen den Erben schafft. Besonders das Verhältnis zwischen Geschwistern oder
Kindern und Eltern ist durch eine Erbauseinandersetzung oft für Jahre oder
Jahrzehnte belastet. Selbst in der zweiten Generation wirkt ein solcher Streit
manchmal fort.
Dieses unbefriedigende Ergebnis war für mich
Anlass, über andere Formen der Erbauseinandersetzung nachzudenken.
Ich habe mich daher zum Mediator
weiterbilden lassen und möchte meine juristische Kompetenz auf dem Gebiet des
Erbrechts mit den speziellen Techniken der Mediation verbinden.
Was ist Mediation?
Der Begriff bedeutet „Vermittlung" und bezeichnet damit anders als eine
streitige Konfliktlösung, wie sie durch Gerichte und Schiedsverfahren als
„Entweder-Oder-Lösung" durch Dritte als Richter erfolgt, eine einvernehmliche
Konfliktlösung durch das Zusammenführen der verschiedenen Parteien durch den
Vermittler, den Mediator. Ziel ist eine Vereinbarung zwischen den Erben über
die Erbauseinandersetzung, die die Belange und Wünsche aller Beteiligter
einbezieht. Dabei finden die Erben selber durch die Hilfe des Mediators eine
sachgerechte und tragfähige Lösung.
Die Technik der Mediation ist in den letzten
Jahren insbesondere in den USA entwickelt worden und wird auf dem Gebiet des
Familienrechts als Scheidungsmediation angewendet. Die Ehepartner finden mit
Hilfe des Mediators eine Lösung für die Scheidungsfolgen wie Unterhalt,
Zugewinnverteilung, Sorgerecht und Kindesumgang etc. Diese Vereinbarung ist
dann Grundlage des gerichtlichen Scheidungsausspruches. Das Verfahren ist
nunmehr auch bei der Änderung des Familienrechts berücksichtigt worden.
Für welche Fälle ist Mediation geeignet?
Immer dann, wenn die Erben bereit sind, sich zusammen zu setzen, aber keinen
Weg finden, sich zu einigen, kann Mediation eine Methode sein, schnell und
kostengünstig zu einer Einigung zu kommen. Entscheidend ist der Wille der
Erben, an einer Lösung mitzuwirken und für einander offen zu sein.
Was tut der Mediator?
Er ist neutraler Dritter und versucht ganz unparteiisch, jedem Beteiligten Raum
zu geben, seine Interessen und Wünsche einzubringen. Auch alle
unausgesprochenen Konflikte – etwa aus der Vergangenheit – können Thema der
Diskussion werden, wenn dies zu einer gerechten und tragfähigen Lösung
beiträgt. Dabei wendet der Mediator verschiedene Gesprächs- und
Moderationstechniken an.
Was kann der Mediator nicht?
Er kann nicht für das Finden einer Lösung garantieren. Er ist kein Therapeut.
Anders als bei einer Scheidungsmediation
umfaßt die Erbmediation eine umfassende rechtliche Beratung über alle
anstehenden rechtlichen Fragen der Erbauseinandersetzung. Diese rechtliche
Beratung ist aber neutral. Das bedeutet, daß auch über für einzelne Beteiligte
möglicherweise nachteilige – für andere entsprechend vorteilhafte - Fragen eine
Aufklärung erfolgt. Sollte die Mediation scheitern, steht der Mediator aber für
eine weitere Vertretung eines Beteiligten und auch als Zeuge für oder gegen
einen Beteiligten nicht zur Verfügung.
Die Kosten einer Erbmediation
sind im Vergleich zu einer streitigen Erbauseinandersetzung gering.
Wenn Sie eine Erbauseinandersetzung oder
eine Vermögensnachfolgeplanung friedlich mit den Mitteln der Mediation führen
wollen, so sprechen Sie mich an und teilen mir gleich mit, das Sie eine
Mediation planen, damit ich von Anfang an meine Neutralität und Unabhängigkeit
wahren kann.