In den nächsten Jahren werden in der Bundesrepublik Deutschland 
über 1.000.000.000.000,-- € vererbt werden.
Diese enorme Vermögensmasse sollte möglichst ungeschmälert von
Erbschafts- oder Schenkungssteuer an diejenigen gehen, die sie erhalten sollen. 
Solche Vermögensübergänge können geplant werden: 
z. B. durch Testamente, Erbverträge, Schenkungen etc. 
Auch wenn kein großes Vermögen vorhanden ist, kann geplant werden, 
was nach dem Tode geregelt werden soll, etwa die Art der Beerdigung 
oder die Vormundschaft für das minderjährige Kind.
Nach dem Erbfall müssen die Erb- und sonstigen Ansprüche erkannt, 
berechnet und durchgesetzt werden. Auch hier gibt es eine Vielzahl 
von Gestaltungsmöglichkeiten, durch deren falsche Anwendung 
Vermögen gemindert wird.
Erbauseinandersetzungen werden oft mit großer Verbissenheit
geführt und enden auch nach einem gerichtlichen Streit nicht 
im Frieden. Eine friedliche Erbauseinandersetzung durch Mediation 
sucht das zu verhindern.