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Wolfgang Rönne |
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Rechtsanwalt |
Fachanwalt für Erbrecht
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Konrad-Adenauer-Ufer 37 |
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50668 Köln |
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Telefon |
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0221 / 13 99 695 - 0 |
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Telefax |
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0221 / 13 99 695 - 69 |
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Erbrecht, Vermögensnachfolge, MediationIn den nächsten Jahren werden in der Bundesrepublik Deutschland über 1.000.000.000.000,-- € vererbt werden.Diese enorme Vermögensmasse sollte möglichst ungeschmälert von Erbschafts- oder Schenkungssteueran die richtigen Empfänger gelangen. Vermögensübergänge müssen sinnvoll geplant werden: z. B. durch Testamente, Erbverträge, Schenkungen etc. Auch wenn kein großes Vermögen vorhanden ist, kann geplant werden, was nach dem Tode geregelt werden soll, etwa die Art der Beerdigung oder die Vormundschaft für das minderjährige Kind.Nach dem Erbfall müssen die Erb- und sonstigen Ansprüche erkannt, berechnet und durchgesetzt werden. Hier gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, durch deren falsche Anwendung Vermögen gemindert wird.Das Erbrecht ist daher von wachsender Bedeutung für eine Vielzahl von Menschen.Ich habe mich ganz auf das Erbrecht und seine Nebengebiete spezialisiert, um für die vielfältigen Fragestellungen vor und nach einem Erbfall adäquate und sachgerechte Lösungen erarbeiten zu können. Nach Einführung der Fachanwaltschaft für Erbrecht habe ich die zur Verleihung der Bezeichnung notwendigen umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen und erhielt von der Rechtsanwaltskammer Köln die Erlaubnis, den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ führen zu können.Erbauseinandersetzungen werden oft mit großer Verbissenheitgeführt und enden auch nach einem gerichtlichen Streit nicht im Frieden. Eine friedliche Erbauseinandersetzung durch Mediation sucht das zu verhindern. zurück