Wolfgang Rönne

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

 

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Erbrecht, Vermögensnachfolge, Mediation
In den nächsten Jahren werden in der Bundesrepublik Deutschland 
über 1.000.000.000.000,-- € vererbt werden.
Diese enorme Vermögensmasse sollte möglichst ungeschmälert 
von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
an die richtigen Empfänger gelangen. 
Vermögensübergänge müssen sinnvoll geplant werden: 
z. B. durch Testamente, Erbverträge, Schenkungen etc. 
Auch wenn kein großes Vermögen vorhanden ist, kann geplant werden, 
was nach dem Tode geregelt werden soll, etwa die Art der Beerdigung 
oder die Vormundschaft für das minderjährige Kind.
Nach dem Erbfall müssen die Erb- und sonstigen Ansprüche erkannt, 
berechnet und durchgesetzt werden. Hier gibt es eine Vielzahl 
von Gestaltungsmöglichkeiten, durch deren falsche Anwendung 
Vermögen gemindert wird.
Das Erbrecht ist daher von wachsender Bedeutung für eine Vielzahl von Menschen.
 
Ich habe mich ganz auf das Erbrecht und seine Nebengebiete spezialisiert, 
um für die vielfältigen Fragestellungen vor und nach einem Erbfall adäquate 
und sachgerechte Lösungen erarbeiten zu können. 
 
Nach Einführung der Fachanwaltschaft für Erbrecht habe ich die zur Verleihung 
der Bezeichnung notwendigen umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen 
nachgewiesen und erhielt von der Rechtsanwaltskammer Köln die Erlaubnis, 
den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ führen zu können.
 
Erbauseinandersetzungen werden oft mit großer Verbissenheit
geführt und enden auch nach einem gerichtlichen Streit nicht 
im Frieden. Eine friedliche Erbauseinandersetzung durch Mediation 
sucht das zu verhindern.
 
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