Wolfgang Rönne

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

 

Konrad-Adenauer-Ufer 37

50668 Köln

 

Telefon

0221 / 13 99 695 - 0

 

Telefax

0221 / 13 99 695 - 69

 

 

Erbrecht

Vermögensnachfolge

Mediation

Zur Person

Mitteilungen


Erbrecht, Vermögensnachfolge, Mediation

Jedes Jahr werden viele Milliarden Euro vererbt. Viel zu oft gelangen hierbei Personen 
oder der Staat zur Erbfolge, denen das Vermögen nach dem Willen des Erblassers gerade 
nicht zukommen sollte.
 
Um dies zu vermeiden, ist rechtzeitiger fachlicher Rat, genaue Planung und rechtlich fundierte
eindeutige Gestaltung erforderlich. Die Konzeption von Vermögensübergängen durch Testamente, 
Erb- und  Schenkungsverträge ist seit vielen Jahren meine tägliche Arbeit als Rechtsanwalt.
 
Auch wenn kein großes Vermögen vorhanden ist, kann geplant werden, was nach dem Tode 
geregelt werden soll, etwa die Art der Beerdigung oder die Vormundschaft für das minderjährige Kind.
 
Nach dem Erbfall müssen die Erb- und sonstigen Ansprüche erkannt, berechnet und durchgesetzt 
werden. Hier gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Nur wer hiervon rechtzeitig Kenntnis hat, kann  
spätere finanzielle Verluste durch vermeidbare Prozesskosten, vermeidbare Steuern oder vermeidbaren 
Verlust von berechtigten Ansprüchen abwenden.
 
Lassen Sie sich fachkundig beraten. Das ist preiswerter als Sie denken!
 

Fachanwalt für Erbrecht

Ich habe mich ganz auf das Erbrecht und seine Nebengebiete spezialisiert, 
um für die vielfältigen Fragestellungen vor und nach einem Erbfall adäquate 
und sachgerechte Lösungen erarbeiten zu können. 
 
Nach Einführung der Fachanwaltschaft für Erbrecht habe ich die zur Verleihung 
der Bezeichnung notwendigen umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen 
nachgewiesen. Seit 2005 führe ich den von der Rechtsanwaltskammer Köln verliehenen
Titel „Fachanwalt für Erbrecht“.
 

Richtig Erben und Vererben

Ein ausgewogener rechtlich klar formulierter und sinnvoll gestalteter letzter Wille und 
rechtzeitig eingeholter fachlicher Rat helfen, teure Rechtsstreite zu vermeiden und den 
Familienfrieden zu erhalten.
Anwaltlicher Rat zahlt sich aus.
 

Erbauseinandersetzungen

Erbauseinandersetzungen werden oft mit großer Verbissenheit geführt und enden 
auch nach einem gerichtlichen Streit nicht im Frieden. Eine friedliche Erbausein-
andersetzung durch Mediation sucht das zu verhindern.

 

Pflichtteilsansprüche

Ehepartner, Kinder und unter Umständen Eltern haben ein Recht auf eine Mindest-

beteiligung am Nachlass. Wenn sie nicht Erbe geworden sind, steht ihnen grundsätzlich

ein Pflichtteil zu.

 

Ich helfe bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und der Entwicklung

von Pflichtteilsvermeidungsstrategien.

 

Testamentsvollstreckung

Die Anordnung von Testamentsvollstreckung und sinnvolle Anweisungen an

den Testamentsvollstrecker stellen sicher, dass der Erblasserwille umgesetzt wird.

Gerne berate ich Sie in allen Fragen der Testamentsvollstreckung.

 

Testamentsvollstrecker

Als von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge

zertifizierter Testamentsvollstrecker übernehme ich Testamentsvollstreckungen.

 

Auch wenn Testamentsvollstreckung nicht angeordnet ist, kann es sinnvoll sein, wenn

alle Erben einen neutralen Dritten mit der gesamten Abwicklung des Nachlasses

beauftragen. Ich bin seit Jahren für Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen

auf dem Gebiet der Nachlassabwicklung tätig und regele so gleichsam

"wie ein Testamentsvollstrecker" den gesamten Nachlass: von der Ermittlung des

Nachlasses, der Erfüllung etwa ausgesetzter Vermächtnisse über die Organisation

der Wohnungsauflösung und der Grabpflege bis zum Verkauf von Immobilien,

der Verteilung des Nachlasses und der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.

Sprechen Sie mich an.

 

Schenkungen

Schenkungen können Schenker und Beschenkten erfreuen. Sie können aber auch zu

ungeahnten Problemen und viel Streit führen.

 

Rechtzeitiger Rat und ausgewogene Vertragsgestaltung helfen, böse Überraschungen

zu vermeiden. Ich berate und begleite Sie von der ersten Idee an eine Schenkung bis

zur Umsetzung hinsichtlich der erb- und pflichtteilsrechtlichen sowie der steuerlichen

Auswirkungen.

 

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